Notargebühren

Kosten für Ihre gewünschten notariellen Tätigkeiten

Die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind vom Gesetzgeber im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.

Die tatsächlich anfallenden Gebühren setzen sich grundsätzlich zusammen aus einer Beurkundungsgebühr, einer Vollzugsgebühr und Gebühren für Nebentätigkeiten des Notars, z.B. für das Überwachen der Kaufpreisfälligkeit oder Kosten für die Hinterlegung auf einem Treuhandkonto (Notaranderkonto). Hinzu kommen noch Auslagen für Porto, Dateiversand, Kopierkosten und Grundbucheinsichten.

Als Anhaltspunkt sind nachfolgend einige Beispielgebühren aufgezählt. Die tatsächlich anfallenden Gebühren können jedoch hiervon abweichen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist noch hinzuzurechnen.

Grundstückskaufvertrag

(Wert: € 100.000,–): ca. € 900,–
(Wert: € 500.000,–): ca. € 3.000,–

Grundschuldbestellung

(Wert: € 100.000,–): ca. € 500,–
(Wert: € 500.000,–): ca. € 1.500,–

Ehevertrag, Erbvertrag, Übertragungsvertrag

(Wert: € 100.000,–): ca. € 600,–
(Wert: € 500.000,–): ca. € 2.000,–

einseitiges Testament

(Wert: € 100.000,–): ca. € 300,–
(Wert: € 500.000,–): ca. € 1.000,–

General- und Vorsorgevollmacht

(Wert: € 100.000,–): ca. € 400,–
(Wert: € 500.000,–): ca. € 1.000,–

GmbH-Gründung

(Wert: € 25.000,–): ca. € 800,–

GmbH-Anteilsverkauf

(Wert: € 25.000,–): ca. € 800,–

Die vorgenannten Werte sind nur Anhaltspunkte und unverbindlich. Gerne stehen wir Ihnen für Kostenauskünfte in Ihren persönlichen Angelegenheiten zur Verfügung.