Erbrecht

Ihr Notar für Erbrecht und Testament in Köln

Besonders der Bereich des Erbrechts ist recht kompliziert und befasst sich mit dem Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person. Hier berät Sie Ihr Notar gerne und setzt Ihren letzten Willen präzise in Form von Testament oder Erbvertrag um.

TESTAMENT & ERBVERTRAG

Ein eindeutiger letzter Wille durch Testament oder Erbvertrag vermeidet Streit unter den Erben. Das gesetzliche Erbrecht ist für die heutige Lebenssituation oft nicht mehr geeignet. Neben dem Ehegatten erben die leiblichen Abkömmlinge des Erblassers und bilden zusammen eine Erbengemeinschaft. In der heutigen Zeit haben viele Paare aber nicht nur gemeinsame Kinder, sondern oftmals haben die Ehegatten auch Kinder aus vorangegangenen Beziehungen. Hier würde nach dem gesetzlichen Erbrecht der Zufall entscheiden, wessen Kinder welchen Anteil am Vermögen erhalten. Durch einen letzten Willen (Testament oder Erbvertrag) können Sie diese Probleme lösen.

Ein Testament kann von jedermann errichtet werden. Es kann privatschriftlich oder notariell verfasst werden. Das privatschriftliche Testament ist eigenhändig zu schreiben, zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament abfassen. Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag gehen Sie jedoch auf Nummer sicher. Ein durch den Notar aufgesetztes Testament wird in der Regel von einer Einzelperson oder von Ehegatten erstellt, der Erbvertrag regelt das Erbrecht zwischen beliebigen Personen in vertragsmäßig bindender Weise. Der Erbvertrag steht sowohl Ehegatten als auch Lebenspartnern und verbindlichen Regelungen zwischen Eltern und Kindern offen und ist, da die Gebühr für die gerichtliche Verwahrung entfällt, kostengünstiger als ein vom Notar aufgesetztes gemeinschaftliches Testament.

Kernpunkt einer jeden letztwilligen Verfügung ist die Beratung durch den Notar. In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Notar werden vorab Ihre Vorstellungen und Wünsche durch den Notar zu einer juristisch einwandfreien Regelung geführt. Erst wenn die Regelungen Ihren Wünschen entsprechen, wird das vom Ihrem Notar aufgesetzte Testament oder der von Ihrem Notar ausgesetzte Erbvertrag beurkundet.

Dabei können im Erbvertrag Erbregelungen in bindender, d.h. vom längerlebenden Vertragspartner unabänderlicher Weise, getroffen werden; diese Bindungen können aber auch abgestuft gestaltet oder ganz aufgehoben werden.

Die Kosten einer letztwilligen Verfügung richten sich nach dem Reinwert des Vermögens. So kostet die Beurkundung eines Erbvertrags einschließlich der vorangehenden Beratung bei einem gemeinsamen Vermögen von Euro 100.000,– ca. Euro 600,– netto. Dabei muss man berücksichtigen, dass durch eine vor einem Notar errichtete Verfügung von Todes wegen ein Erbschein (gerichtliches Zeugnis über die Erbfolge) entbehrlich wird. Dieser Erbschein verursacht Kosten in ähnlicher Höhe wie ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament.

Eine Checkliste der Informationen zum Erbvertrag & Testament erhalten Sie gerne auf Anfrage beim Notar Köln. Weitere Informationen zu den anfallenden Notarkosten finden sie hier.

Wir stehen Ihnen als Ihr Notar für Erbrecht für Beratung und/oder Beurkundung im Bereich des Erbrechts gerne zur Verfügung. Erbrechtliche Entwürfe werden selbstverständlich gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt erstellt.